Der Leiter der Zertifizierungsstelle der SWEDAC Zertifizierungsgesellschaft International GmbH und das gesamte Zertifizierungsstellenpersonal
haben sich zur Unparteilichkeit bei den Zertifizierungstätigkeiten/-entscheidungen von Managementsystemen verpflichtet.

Die SWEDAC Zertifizierungsgesellschaft International GmbH garantiert, dass sie die Unparteilichkeit bei der Durchführung von Zertifizierungen wahrt, dass sie Interessenkonflikte meidet und die Objektivität ihrer Tätigkeiten bei der Zertifikatsentscheidung sicherstellt.
Die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle und die beauftragten Auditoren/Fachexperten sind verpflichtet, gegenüber den zertifizierten Unternehmen unparteiisch zu handeln.
Die Regelungen und Verfahren zur Zertifizierung sind so gestaltet, dass sie für das Personal der Zertifizierungsstelle fair sind.
Das gesamte Zertifizierungspersonal bzw. die Ausschüsse, die Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeiten haben könnten, handeln unparteilich und dürfen keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zulassen, der die Unparteilichkeit in Frage stellt.

Die SWEDAC Zertifizierungsgesellschaft International GmbH verlangt von dem angestellten Personal, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die SWEDAC Zertifizierungsgesellschaft International GmbH vor Interessenkonflikte stellen könnte. Diese Festlegung dient als Vorgabe, um Gefährdungen bezüglich der Unparteilichkeit zu identifizieren, die durch die Tätigkeiten des jeweiligen Personals oder der Organisationen entstehen könnten.

Wenn eine Beziehung mit einer verbundenen Stelle eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit darstellt, dann darf die Zertifizierung nicht erteilt werden.

Um mögliche Interessenskonflikte, die aus Zertifizierungstätigkeiten entstehen, zu verhindern oder gering zu halten, wird jährlich eine Managementbewertung durchgeführt. Im Rahmen dieser Managementbewertung werden mögliche Gefährdungen analysiert, dokumentiert und dem Lenkungsausschuss vorgestellt.